16. Novem­ber 2021: JUMEN ver­öf­fent­licht gemein­sam mit terre des hom­mes e.V. ein Gut­ach­ten zu Kin­der­rech­ten in Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen für Geflüch­te­te. Dar­in legen wir dar, wie die Ver­let­zung von Kin­der­rech­ten durch die­se Art der Unter­brin­gung einen Anspruch auf eine mög­lichst schnel­le Ent­las­sung Min­der­jäh­ri­ger und ihrer Fami­li­en begrün­den kann. Das Gut­ach­ten kann als Grund­la­ge für mög­li­che Kla­gen in dem Bereich dienen.

Hier geht es zum Gut­ach­ten: „Der Anspruch auf Ent­las­sung aus einer Auf­nah­me­ein­rich­tung für min­der­jäh­ri­ge Geflüch­te­te und ihrer Fami­li­en unter beson­de­rer Berück­sich­ti­gung der Kinderrechte“