19. Novem­ber 2025:

Alter­na­tiv­be­richt des Bünd­nis Istan­bul-Kon­ven­ti­on (BIK) veröffentlicht.

Das Bünd­nis Istan­bul-Kon­ven­ti­on (BIK) hat heu­te sei­nen Alter­na­tiv­be­richt zur Umset­zung der Istan­bul-Kon­ven­ti­on in Deutsch­land ver­öf­fent­licht und GRE­VIO, dem unab­hän­gi­gen Expert*innengremium des Euro­pa­rats, vor­ge­legt. JUMEN war als Teil des Bünd­nis­ses an der Ent­ste­hung beteiligt.

Sie­ben Jah­re nach Inkraft­tre­ten der Istan­bul-Kon­ven­ti­on zeigt der Alter­na­tiv­be­richt des Bünd­nis­ses: Deutsch­land wird sei­nen men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen zum Schutz vor geschlechts­spe­zi­fi­scher und häus­li­cher Gewalt wei­ter­hin nicht gerecht. Das Bünd­nis hat daher zudem 10 Kern­for­de­run­gen zur wirk­sa­men Umset­zung der Kon­ven­ti­on formuliert.

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