10. Juni 2026:

In dem zwei­ten Bei­trag zur neue­ren Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te (EGMR) zu häus­li­cher Gewalt befas­sen wir uns mit dem Urteil N.D. gegen die Schweiz.

Die­ses Urteil unter­mau­ert die Ver­pflich­tung der Mit­glied­staa­ten des Euro­pa­ra­tes, häus­li­che Gewalt vor­zu­beu­gen und zu bekämp­fen. Es ent­hält weg­wei­sen­de Fest­stel­lun­gen zu den staat­li­chen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten zum Schutz von Betrof­fe­nen von geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt.

Zum Bei­trag.