16. Juni 2026:
In unserem dritten und letzten Beitrag zur neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu häuslicher Gewalt widmen wir uns dem Urteil Vieru gegen die Republik Moldau.
In diesem Fall wiederholt, konkretisiert und verfestigt der EGMR die in Kurt gegen Österreich entwickelten Maßstäbe, insbesondere zur Wichtigkeit einer autonomen, proaktiven und umfassenden Gefährdungsanalyse.
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