Jacob, 7 Jah­re, aus Syrien

Fall 05 – Jacob (#ein­ge­reist)

Der 6‑jährige Jacob* floh mit sei­nem Onkel und sei­ner Tan­te nach Deutsch­land. Zwei Jah­re lebt er getrennt von sei­nen Eltern und sei­ner jün­ge­ren Schwes­ter, bevor die Fami­lie als Här­te­fall aner­kannt wird. JUMEN beglei­te­te das Ver­fah­ren zusam­men mit der Koope­ra­ti­ons­an­wäl­tin Sig­run Krause.

Als Här­te­fall aner­kannt darf sei­ne Fami­lie nach Deutschland

2013 erlitt Jacobs Vater wäh­rend eines Bom­ben­an­schlags eine schwe­re Ver­let­zung und ist seit­dem von den Lun­gen abwärts gelähmt. Jacobs Mut­ter sorg­te seit­dem für Jacobs Vater, für Jacob und sei­ne jün­ge­re Schwes­ter. Jacob wur­de durch den Bom­ben­an­schlag schwer trau­ma­ti­siert. Als Chris­ten war die Fami­lie in Syri­en außer­dem beson­ders bedroht.

2015 ver­schärf­te sich die Lage in Syri­en. Der Vater konn­te nicht flie­hen, dafür sein 6‑jähriger Sohn mit Onkel und Tante.

Sie flo­hen über das Mit­tel­meer und die Bal­kan­rou­te. In Deutsch­land ange­kom­men erhielt Jacob den sub­si­diä­ren Schutz. Jacobs neu­es Zuhau­se ist zunächst eine Turn­hal­le, dann eine Con­tai­ner­sied­lung am Ran­de von Ber­lin. Dort wohnt er mit sei­ner Tan­te und sei­nem Onkel. Sei­ne Eltern und sei­ne Schwes­ter dür­fen auf­grund der Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs zu sub­si­di­är Geschütz­ten nicht nachkommen.

“In Syri­en kann ich nichts mehr machen. Ich wer­de wie ein Gestor­be­ner behan­delt.“ Jacobs Vater

Die Ärz­te in Syri­en kön­nen den Vater nicht ver­sor­gen, wäh­rend in Deutsch­land Aus­sicht auf eine wir­kungs­vol­le, ggf. sogar hei­len­de The­ra­pie besteht. Sei­ne Frau ist mit der Pfle­ge ihres Man­nes und der Ver­sor­gung der inzwi­schen 5‑jährigen Toch­ter im Bür­ger­krieg über­for­dert. Sie müs­sen teil­wei­se bis zu einem Monat auf Ver­bän­de oder Medi­ka­men­te war­ten. Sein Vater sagt bei der Vis­ums­an­hö­rung: „Ich habe Angst, dass ich mei­nen Sohn nicht mehr sehe. Mei­ne Ehe­frau weint täg­lich und ver­misst unse­ren Sohn. In Syri­en kann ich nichts mehr machen. Ich wer­de wie ein Gestor­be­ner behandelt.“

„Ich weiß, ihr lügt, aber ich hof­fe, sie kom­men trotz­dem.“ Jacob

Mit Unter­stüt­zung von JUMEN stellt die Fami­lie einen Antrag als Här­te­fall wegen der Ver­let­zung des Vaters und weil Jacob so jung ist.

Die Tan­te erzählt, am Tisch in ihrem Con­tai­ner sit­zend, dass der Jun­ge die Erklä­run­gen der Erwach­se­nen für das War­ten auf die Ein­rei­se sei­ner Eltern und Schwes­ter nicht mehr glau­be: „Ich weiß, ihr lügt“, habe er gesagt, „aber ich hof­fe, sie kom­men trotzdem.“

Jacob besucht die Grund­schu­le. Es gefällt ihm, er lernt schnell Deutsch, spielt Fuß­ball. Trotz­dem lei­det er sehr unter der Tren­nung von sei­nen Eltern und jün­ge­ren Schwes­ter, fürch­tet sich vor der syri­schen Regie­rung und will nicht mehr ara­bisch sprechen.

Die Bot­schaft in Bei­rut ent­schei­det, die Fami­lie stel­le ein “sin­gu­lä­res Ein­zel­schick­sal” dar. Die Fami­lie darf im Mai 2017 vor­spre­chen. Aller­dings stockt das Ver­fah­ren. Form­blät­ter gehen ver­lo­ren, das ärzt­li­che Attest des Vaters soll noch ein­mal über­prüft wer­den, die Aus­län­der­be­hör­de will Bürg­schaf­ten. JUMEN unter­stützt die Fami­lie in dem kom­pli­zier­ten Verfahren.

Im Dezem­ber 2017 darf die Fami­lie, Eltern samt Schwes­ter, für drei  Jah­re nach Deutsch­land ein­rei­sen. Auf dem Auf­ent­halts­ti­tel wird ver­merkt, dass eine Ver­län­ge­rung der Erlaub­nis aus­ge­schlos­sen ist. In drei Jah­ren ist Jacob aber immer noch min­der­jäh­rig und der Vater wei­ter­hin pfle­ge­be­dürf­tig. Die Fami­lie geht mit Unter­stüt­zung von JUMEN dage­gen vor. Der Ver­merk wird gestri­chen. Es fol­gen wei­te­re Hür­den. Der Vater hat kei­nen Roll­stuhl. Mit­ar­bei­ten­de der Unter­kunft besor­gen einen. Die sani­tä­ren Ein­rich­tun­gen in der Unter­kunft sind nicht behin­der­ten­ge­recht und es gibt wenig Hoff­nung auf eine freie Woh­nung. Den­noch sind alle froh, wie­der zusam­men zu sein.

JUMEN beglei­te­te das Ver­fah­ren zusam­men mit der Koope­ra­ti­ons­an­wäl­tin Sig­run Krause.

In der Presse:

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*Name geän­dert zum Schutz der Person