Die Geburtsregistrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter
Ein Kooperationsprojekt zwischen JUMEN und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (Monitoring-Stelle UN-KRK)
Was ist das Problem?
Neugeborene von geflüchteten Eltern erhalten in Deutschland oftmals keine Geburtsurkunde, weil ihre Eltern keine Dokumente vorweisen könnten. Die Gründe dafür sind verschieden. Sie haben sie auf der Flucht verloren oder können keine von ihrem Herkunftsstaat erhalten. Ohne Dokumente der Eltern erhalten die neugeborenen Kinder in der Regel nur eine Geburtenregistrierung mit erläuternden Zusätzen. Eine Geburtsurkunde wird dann nicht ausgestellt. Die Geburtsurkunde ist aber die Voraussetzung für eine Reihe von Rechten, u.a. im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit und den Personenstand, aber auch für praktische Dinge wie medizinische Versorgung oder Kindergeld.
Unser Projekt
JUMEN hat in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte ein Gutachten zur Vorbereitung und Durchführung von strategischer Prozessführung im Interesse der betroffenen Kinder erarbeitet. Unser längerfristiges Ziel ist, dass das Recht auf Geburtenregistrierung für alle in Deutschland Betroffenen umgesetzt ist. Wir wollen auch für das Thema im Allgemeinen sensibilisieren.
In diesem Rahmen hat JUMEN das Deutsche Institut für Menschenrechte als Mitglied des Beirates Geburtenregistrierung bei der Erstellung einer Website unterstützt, deren Ziel es ist, insbesondere die beiden Zielgruppen Sozialarbeitende und Standesbeamt*innen für die Bedeutung einer Geburtsurkunde zu sensibilisieren und ihnen Kenntnisse über die kinder- und menschenrechtlichen Vorgaben zu vermitteln:
https://www.recht-auf-geburtsurkunde.de/
Im April 2023 hat JUMEN in Zusammenarbeit mit dem Willkommenszentrum, der Beratungsstelle der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration und mit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport als Hilfestellung für Beratungsstellen die digitale Publikation „Das Recht der Geburtenregistrierung: Eine Handreichung für die Migrationsberatung“ erarbeitet.
Ziel ist es, praxisorientiertes Wissen zu vermitteln. Berater*innen und Ratsuchende werden damit auf dem Weg zur Erlangung der Geburtsurkunde oder eines beglaubigten Geburtsregisterauszuges ohne einschränkende Zusätze unterstützt.
Artikel 7 Absatz 1 UN-Kinderrechtskonvention
Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen […].
Hintergrund
Ein Gutachten der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (HLCMR) in Kooperation mit der Monitoring-Stelle UN-KRK kommt zu dem Schluss, dass die Geburtenregistrierung in Deutschland für manche Personengruppen (v.a. Geflüchtete) zu Problemen in der Praxis führt, die als Verstoß gegen geltendes Recht zu werten sind. Teilweise vererbt sich das Problem der fehlenden Identität bis in die zweite Generation, wenn in Deutschland geborene Mütter ohne eigene Geburtsurkunde ihrerseits Mütter werden. Das Recht auf eine zügige offizielle Geburtenregistrierung ist u.a. in der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ebenso wie im nationalen Recht verankert.
Mehr Informationen gibt es auch auf der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte.