Geschlechtsspezifische Gewalt
Seit 2016 arbeitet JUMEN zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt.
Aktuell arbeiten wir an einer strategischen Prozessführung zur Verhinderung von Femiziden.
Ein zentrales Problem im Schutzsystem gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist das häufig unzureichende Bewusstsein bei den zuständigen Behörden für die der Gewalt zugrunde liegenden Machtstrukturen: Patriarchale Machtausübung und stereotypische Geschlechtervorstellungen führen zur systematischen Unterdrückung und Benachteiligung der betroffenen Personen. Die daraus resultierende Normalisierung und Verharmlosung von Gewalt beeinträchtigt die Effektivität der Schutzmaßnahmen erheblich. Mangelnde Sensibilität erschwert es, die komplexen Dynamiken von Macht und Kontrolle zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Dies führt letztlich dazu, dass Betroffene unzureichend unterstützt und geschützt werden und perpetuiert die Gewaltspirale.
Um geschlechtsspezifische Gewalt wirksam zu bekämpfen, müssen geschlechtsspezifische Faktoren und die speziellen Dynamiken dieser Gewalt ab dem ersten Kontakt mit den Behörden erkannt und entsprechend berücksichtigt werden.
Von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Menschen zu unterstützen, statt ihnen den juristischen Weg zu erschweren, ist Voraussetzung für eine geschlechtergerechte Gesellschaft.
Aktuelles Projekt: Femizide strategisch verhindern
Femizide sind Tötungen von Frauen, die sich in ein Muster misogyner Gewalt einfügen. Fast jeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau durch ihren (Ex-)Partner getötet, jeden Tag versucht es einer. Besonders gefährdet sind Frauen in Trennungssituationen. Die Täter gestehen den Frauen dabei nicht zu, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, sodass die Taten Ausdruck eines patriarchalen Besitzanspruchs sind.
Eine Untersuchung des European Institute for Gender Equality zeigt, dass Femiziden oftmals eine Meldung bei den Behörden vorausging, diese jedoch untätig blieben oder nur unzureichend handelten. Dabei ist die Bundesrepublik Deutschland unter anderem durch die Istanbul-Konvention verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und Mädchen effektiv zu bekämpfen. Solche menschenrechtlichen Verpflichtungen müssen ernst genommen und Schutzlücken geschlossen werden.
Mithilfe strategischer Prozessführung möchte JUMEN im Rahmen eines Amtshaftungsverfahrens effektiveren geschlechtsspezifischen Gewaltschutz in Deutschland erstreiten. Die Amtshaftung gem. Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB regelt die Schadensersatzpflicht des Staates für amtspflichtwidriges schuldhaftes Verhalten von Beamt*innen oder sonstigen öffentlichen Bediensteten. Beispielsweise könnte das bedeuten, dass ein Bundesland Schadensersatz leisten muss, wenn der Tötung einer Frau Meldungen häuslicher Gewalt vorausgingen, die zuständigen Polizeibehörden aber nicht – oder zumindest nicht ausreichend – tätig geworden sind.
Die Amtshaftung eignet sich besonders gut, um strukturelle Defizite zu adressieren. Ein Grund hierfür ist, dass sich der Amtshaftungsanspruch nicht – wie im Strafrecht – auf den einzelnen Täter bezieht und damit in das Bild der sog. Individualtat einfügt. Anspruchsgegner*innen für den Schadensersatzanspruch sind auch nicht die einzelnen Beamt*innen, sondern ihre Dienstherrinnen – die Kommunen, Länder oder der Bund.
Die strategische Prozessführung bietet uns die Möglichkeit, Deutschland für bestehende Schutzlücken in die Verantwortung zu nehmen, Aufmerksamkeit zu schaffen und eine menschenrechtliche Argumentation zu stärken. Darüber hinaus zielen wir darauf ab, einen Präzedenzfall zu schaffen, der zukünftige rechtliche Entscheidungen beeinflussen kann.
Artikel 15 Absatz 1 Istanbul-Konvention
Die Vertragsparteien schaffen für Angehörige der Berufsgruppen, die mit Opfern oder Tätern von […] Gewalttaten [gegen Frauen] zu tun haben, ein Angebot an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung solcher Gewalt, zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zu den Bedürfnissen und Rechten der Opfer sowie zu Wegen zur Verhinderung der sekundären Viktimisierung […].
Die bisherigen Projektphasen:
Aus der Praxis wird immer wieder berichtet, dass Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt keine Anzeige erstatten oder eine bereits erstattete Anzeige zurückziehen. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Betroffene berichten u.a. von Ängsten, man werde ihnen nicht glauben, oder es könne eine Täter-Opfer-Umkehr stattfinden. Eine Rolle spielt auch die Art und Weise der Justizverfahren, in denen gewaltbetroffene Personen ein zweites Mal einer Verletzung ausgesetzt werden (sekundäre Viktimisierung) und/oder die zu einer Re-Traumatisierung führen können. Denn auch die Justiz ist nicht frei von Vorurteilen und vorgefassten Einstellungen, was dazu führt, dass unhinterfragt und unreflektiert Diskriminierungen und Stereotype verfestigt werden. Bis heute sind justizielle Verfahren in Deutschland, in denen sexualisierte und häusliche Gewalt eine Rolle spielt gespickt mit Genderstereotypen und Vergewaltigungsmythen, die den gleichen Zugang zum Recht verhindern.
1. Problemanalyse: Prozessbeobachtung
Um uns dem Thema zu nähern, begannen wir das Projekt mit einem Praxis-Workshop mit Rechtsanwält*innen, psychosozialen Prozessbegleiter*innen und Sozialarbeiter*innen. Darauf aufbauend haben wir mit zwei Studierenden der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (HLCMR) und dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) zwei Sexualstrafverfahren vor Gericht in Berlin beobachtet und dokumentiert, an welchen konkreten Momenten der Verfahren Vorurteile und Geschlechterdiskriminierende Stereotype auftraten. Die Dokumentation haben wir im Anschluss mit den Studierenden ausgewertet. Während der Prozessbeobachtung zeigte sich, wie klassische Vorstellung und Idealtype zum vermeintlich richtigen Verhalten von Frauen im Prozess eine Rolle spielen. Vorgefasste Einstellungen zum Beispiel zu „angemessener“ Kleidung, ihrem sexuellen Vorleben oder wie Frauen auf Gewalt zu reagieren haben, wurden im Prozess offenbar.
2. Menschenrechtliche Analyse: Bewertung von Genderstereotypen in Sexualstrafverfahren
In einem zweiten Schritt haben wir mit zwei Studierenden der HLCMR und in Kooperation mit dem bff die völkerrechtlichen Grundlagen zu dem Thema analysiert. Der Fokus lag dabei auf der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), der Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Daneben haben wir ausgewählte Rechtsprechung des CEDAW-Ausschusses und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) analysiert, die Aussagen zu Genderstereotypen in der Justiz treffen.
Sowohl CEDAW, als auch die Istanbul-Konvention halten hilfreiche rechtliche Argumentationen bereit, um Genderstereotypisierungen in Sexualstrafverfahren als Menschenrechtsverletzungen einzuordnen.
3. Lösungsansätze: Aus- und Fortbildung von Strafrichter*innen in Deutschland
Nach der Problemanalyse und der juristischen Ausarbeitung haben wir uns auf mögliche Lösungsansätze konzentriert. Der Fokus lag dabei auf dem Thema Aus- und Fortbildung von Strafrichter*innen in Deutschland zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt.
Zwei Studierende der HLCMR erarbeiteten dazu mit Unterstützung von JUMEN ein Paper, das aufzeigt, welches Wissen wichtig ist, um Genderstereotypisierung in Sexualstrafverfahren zu vermeiden und warum das menschenrechtlich geboten ist.
4. Unterstützung der Nebenklage: Handreichungen
Im Projekt „Unterstützung der Nebenklage durch Handreichungen“ haben wir an unsere vorherigen Beobachtungen und Analysen zu Genderstereotypen und Vergewaltigungsmythen in Sexualstrafverfahren angeknüpft. Basierend auf unseren Ausarbeitungen haben wir unseren Fokus nach der Strafrichter*innenschaft auf die Nebenklage gerichtet. Hier stellte sich die Frage, wie die Nebenklagevertretung Genderstereotypen, die Einfluss auf das Verfahren zu nehmen drohen, wirksam entgegenwirken kann. Ziel war es, auch für die Anwält*innenschaft eine effektive Herangehensweise an die Bekämpfung von Genderstereotypen in Sexualstrafverfahren auszuarbeiten.
In Zusammenarbeit mit Studierenden der HLCMR und Kooperationsanwält*innen haben wir eine Handreichung für die Nebenklagevertretung entwickelt. Mit konkreten Bezügen zum Strafprozessrecht und internationalen Vorgaben, wie der Istanbul-Konvention und der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), soll diese Handreichungen als Argumentationsgrundlage und Hilfestellung in Prozessen dienen, in denen Genderstereotype und Vergewaltigungsmythen vorgebracht werden und die Prozesse zu beeinflussen drohen. Die Handreichung soll damit in der Praxis direkte Anwendung finden und für die Nebenklagevertretung ein effektives Instrument darstellen.
Das Hilfetelefon – Beratung und Hilfe für Frauen
Leider können wir keine Beratung oder juristische Vertretung im Einzelfall anbieten. Wenn Sie Unterstützung oder Beratung benötigen, können Sie sich an das Hilfetelefon wenden.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 116 016 und via Online-Beratung unterstützt das Hilfetelefon Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.