1. März 2018: Das Deut­sche Kin­der­hilfs­werk hat ein Rechts­gut­ach­ten zur Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs zu sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten ver­öf­fent­licht, das Sig­run Krau­se und Adria­na Kess­ler für JUMEN ver­fasst haben. Im Fokus des Rechts­gut­ach­tens ste­hen kin­der­recht­li­che Aspek­te aus dem Völ­ker­recht (v.a. UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on) und die Bedeu­tung im natio­na­len Recht. Hier geht es zur Pres­se­mit­tei­lung des Deut­schen Kinderhilfswerks.