Moham­med, 16 Jah­re, aus Syrien

Fall 03 – Moham­med (#ein­ge­reist)

Moham­med*, der Schwa­ger des berühm­ten Frie­dens­kämp­fers „Litt­le Ghan­di“ schafft es nach Deutsch­land. Nach vier Jah­ren Tren­nung und einer Kla­ge beim Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin wer­den sei­ne Schwes­ter, deren Sohn und sei­ne Eltern als Här­te­fäl­le aner­kannt und bekom­men in Herbst 2019 ihre Visa. JUMEN beglei­te­te das Ver­fah­ren zusam­men mit der Koope­ra­ti­ons­an­wäl­tin Sig­run Krause.

Aus­wär­ti­ges Amt gewährt Här­te­fall nach Klage

Moham­meds Schwa­ger Ghi­ath Matar wur­de inter­na­tio­nal bekannt als “Litt­le Gan­dhi”. Er führ­te die fried­li­chen Demons­tra­tio­nen gegen das syri­sche Regime an und wur­de zum Sym­bol des Wider­stands gegen Assad und sei­ne Trup­pen. In Daray­ya, einem Vor­ort von Damas­kus, begrüß­te Ghi­ath Matar die Armee mit Blu­men und Was­ser­fla­schen. Das war sei­ne Art des gewalt­frei­en Pro­tests gegen das Regime. Er wur­de vom Geheim­dienst ver­haf­tet, gefol­tert und getö­tet. Sei­ne Frau war damals schwan­ger. Ghi­ath Matar wur­de 26 Jah­re alt.

„Er wur­de getö­tet wegen sei­ner Ent­schlos­sen­heit, fried­lich gegen die bru­ta­le Unter­drü­ckung durch das syri­sche Regime zu pro­tes­tie­ren. Unser Mit­ge­fühl gilt sei­ner Fami­lie.“ Cathe­ri­ne Ashton, EU

Moham­med, Ghi­ath Matars Schwa­ger, floh 2015 mit 15 Jah­ren nach Deutsch­land und erhielt ein Jahr spä­ter den sub­si­diä­ren Schutz. Seit­her bemüh­te er sich dar­um, dass sei­ne Fami­lie in Deutsch­land Schutz ersu­chen kann. Sei­ne Eltern, sei­ne Schwes­ter (die Wit­we von Matar) und ihr Sohn hal­ten sich, laut Moham­med, seit dem Mord an Ghi­ath Matar aus Angst vor der Rache des Regimes in Syri­en ver­steckt. Sie fürch­ten sich, als Ange­hö­ri­ge des Frie­dens­ak­ti­vis­ten iden­ti­fi­ziert zu werden.

Mit Unter­stüt­zung von JUMEN wird 2017 ein Här­te­fall­an­trag beim Aus­wär­ti­gem Amt bean­tragt und Kla­ge sowie Eil­an­trag beim Ver­wal­tungs­ge­richt gestellt, mit dem Ziel, die Fami­lie nach­kom­men zu las­sen. Das Pro­blem, Moham­med wird bald 18! Nach­dem im Okto­ber 2017 die Süd­deut­sche Zei­tung über den Fall berich­te­te, wird im Novem­ber 2017 die Wit­we mit ihrem Sohn in die Bot­schaft in Bei­rut ein­ge­la­den, um ein huma­ni­tä­res Visa zu bean­tra­gen. Aller­dings wer­den Moham­mads Eltern aus­ge­schlos­sen. Der Eil­an­trag der Eltern wird abge­lehnt. Begrün­dung: Für sie gilt die gesetz­li­che Aus­set­zung des Familiennachzugs.

„Es ist nicht nach­voll­zieh­bar, war­um nur ein Teil der Kern­fa­mi­lie als Här­te­fall gel­ten soll.“ Sig­run Krau­se, JUMEN

Inzwi­schen ist Moham­med 18. Zwar gibt es recht­lich wie­der die Mög­lich­keit des Fami­li­en­nach­zu­ges über das Kon­tin­gent, aller­dings soll die Fami­lie davon nicht pro­fi­tie­ren. Mit der Voll­jäh­rig­keit von Moham­med gilt die Rege­lung nicht mehr für sei­ne  Eltern. Aus der Sicht von JUMEN ist es weder mit dem Kin­des­wohl, noch mit dem grund- und men­schen­recht­lich ver­brief­ten Recht auf Fami­lie ver­ein­bar, wenn Fami­li­en ihr Recht auf Fami­lie für immer ver­lie­ren, weil sich Asyl- oder Visums­ver­fah­ren ver­zö­gern oder der Fami­li­en­nach­zug aus­ge­setzt wird. Auch das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin sieht die Fra­ge als klä­rungs­be­dürf­tig an. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt soll ent­schei­den. Dazu kommt es jedoch in die­sem Ver­fah­ren nicht.

In einem wei­te­ren Gerichts­pro­zess im August 2019 gibt das Aus­wär­ti­ge Amt nach und erteilt auch für die Eltern Visa zur Ein­rei­se nach Deutsch­land, trotz der Voll­jäh­rig­keit ihres Soh­nes. End­lich kön­nen die Eltern zu ihren Kin­dern und ihrem Enkel ein­rei­sen. JUMEN beglei­te­te das Ver­fah­ren zusam­men mit der Rechts­an­wäl­tin Sig­run Krause.

„Erin­nert euch an mich, wenn ihr Jas­min­blü­ten auf dem Boden ver­teilt, und wenn ihr Zie­gel zum Bau­en auf­ein­an­der­sta­pelt, und wenn ihr die Zukunft in den Augen der Kin­der seht.“ Ghi­ath Matar

In der Presse:

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*Name geän­dert zum Schutz der Person