Dja­mi­la (7), Alee­ke (14) und Hadi­ya (15 Jah­re)*, aus Somalia

Fall 06 – Djamila

Die drei min­der­jäh­ri­gen Töch­ter sind seit 2012 von ihren Eltern getrennt. Trotz Min­der­jäh­rig­keit wer­den sie nicht als Här­te­fall aner­kannt. JUMEN beglei­tet das Ver­fah­ren vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin, dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg und dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zusam­men mit der Kanz­lei Rechts­an­wäl­te Jentsch (RA Juli­us Becker).

Der Eil­an­trag auf Ein­rei­se zu ihren Eltern wur­de vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt abgelehnt

Die Tren­nung der Fami­lie besteht bereits seit sie­ben Jah­ren. 2012 muss­te die Mut­ter vor der Ter­ror­mi­liz Al Shabab flie­hen, der Vater eben­so. Mut­ter und Vater müs­sen Soma­lia getrennt von­ein­an­der ver­las­sen. Sie fin­den sich in Deutsch­land wie­der. Die min­der­jäh­ri­gen Töch­ter blei­ben zunächst bei Ver­wand­ten, bis auch sie aus Soma­lia flüch­ten müs­sen, da ihnen die Geni­tal­ver­stüm­me­lung droht. Seit­dem leben sie ver­steckt in Kenia. Sie haben zu nie­man­dem Kon­takt und haben Angst fest­ge­nom­men und nach Soma­lia abge­scho­ben zu wer­den. Zu den Eltern hal­ten sie Kon­takt per skype.

2012 bean­tragt die Mut­ter Asyl in Deutsch­land. Das Ver­fah­ren dau­ert lan­ge. Sie erhält nur ein Abschie­be­ver­bot. Sie klagt dage­gen und erhält 2016 den sub­si­diä­ren Schutz, kurz nach­dem der Fami­li­en­nach­zug aus­ge­setzt ist. Der Fami­li­en­nach­zug zu Per­so­nen mit Abschie­be­ver­bo­ten ist in beson­de­ren Här­te­fäl­len und bei einem Ein­kom­men noch mög­lich, aber das gilt wegen der Ertei­lung des sub­si­diä­ren Schut­zes nun nicht mehr für die Familie.

Die Fami­lie erhebt mit Unter­stüt­zung von JUMEN Eil­an­trag und Kla­ge beim Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin. Der Eil­an­trag wird abge­lehnt, auch das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg sieht trotz der Min­der­jäh­rig­keit und pre­kä­ren Situa­ti­on der Töch­ter kei­nen Här­te­fall. Sie glau­ben den Mäd­chen nicht.

Die Töch­ter erhe­ben Ver­fas­sungs­be­schwer­de und bean­tra­gen eine einst­wei­li­ge Anord­nung, um Ihnen vor­läu­fi­ge Visa zu ertei­len. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt lehnt den Eil­an­trag ab, aller­dings sei die Beschwer­de nicht offen­sicht­lich unbe­grün­det. Wie bereits zuvor, wäre in der Haupt­sa­che zu klä­ren, ob die Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs zu sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten mit dem Grund­ge­setz im Ein­klang steht. Dazu kommt es jedoch nicht mehr.

Die Eltern, die inzwi­schen bei­de Arbeit haben, kämp­fen weiter.

JUMEN beglei­tet das Ver­fah­ren zusam­men mit der Kanz­lei Rechts­an­wäl­te Jentsch (RA Juli­us Becker).

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*Namen geän­dert zum Schutz der Personen