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Spendenbescheinigung
Ihre Spenden können Sie steuerlich geltend machen. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten (im Verwendungszweck der Überweisung, im Nachrichtenfeld des Spendenformulars oder per E‑Mail) mitteilen, verschicken wir für alle Spenden eine Spendenbescheinigung im ersten Quartal des auf die Spende folgenden Jahres.
Spenden zum Jahresende: Lastschrift-Spenden, die bis zum 21.12.2025 eingegangen sind, können uns noch in diesem Jahr gutgeschrieben werden. Sie erhalten dann eine Spendenquittung für 2025. Lastschrift-Spenden nach diesem Termin können erst im neuen Jahr verbucht und bescheinigt werden.
Kontakt

Bei Fragen zu Spenden, Fördermitgliedschaften oder Zuwendungen melden Sie sich gerne bei Ullika Borkamp, ullika.borkamp@jumen.org