Geschlos­se­ne Unter­brin­gung von Kin­dern und Jugendlichen

JUMEN arbei­tet seit Anfang 2021 in Koope­ra­ti­on mit der Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on „MOMO – The Voice of dis­con­nec­ted youth“ und mit der finan­zi­el­len Unter­stüt­zung von terre des hom­mes (tdh) zum The­ma geschlos­se­ne Ein­rich­tun­gen in der Kin­der- und Jugendhilfe.

Arti­kel 37 Zif­fer b) UN-Kinderrechtskonvention
Die Ver­trags­staa­ten stel­len sicher, daß kei­nem Kind die Frei­heit rechts­wid­rig oder will­kür­lich ent­zo­gen wird. Fest­nah­me, Frei­heits­ent­zie­hung oder Frei­heits­stra­fe darf bei einem Kind im Ein­klang mit dem Gesetz nur als letz­tes Mit­tel und für die kür­zes­te ange­mes­se­ne Zeit ange­wen­det werden.

Wor­um geht es?

Geschlos­se­ne Ein­rich­tun­gen sind Hei­me der Kin­der- und Jugend­hil­fe, in denen Min­der­jäh­ri­ge ent­ge­gen ihrem Wil­len und ohne straf­recht­lich auf­fäl­lig gewor­den zu sein für Mona­te oder sogar Jah­re unter­ge­bracht wer­den kön­nen. Erfor­der­lich für eine Unter­brin­gung sind ein ärzt­li­ches Zeug­nis, die Zustim­mung der Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten sowie eine rich­ter­li­che Geneh­mi­gung. In die­sen Ein­rich­tun­gen ist die Bewe­gungs­frei­heit der Betrof­fe­nen stark ein­ge­schränkt und häu­fig wird jeg­li­cher Kon­takt nach außen unterbunden.

Erfah­rungs­be­rich­te und erschüt­tern­de Fäl­le wie die 2013 geschlos­se­ne Ein­rich­tung Haa­sen­burg GmbH zei­gen, dass die Exis­tenz der­ar­ti­ger Ein­rich­tun­gen sowie die dort ange­wand­ten Metho­den oft nicht den Qua­li­täts­stan­dard ent­spre­chen, mit wel­chen sie als dem Kin­des­wohl die­nen­des Mit­tel aner­kannt wer­den könn­ten. Neben will­kür­li­cher psy­chi­scher und phy­si­scher Gewalt wird immer wie­der von ernied­ri­gen­den und trau­ma­ti­sie­ren­den Metho­den wie dem Abkle­ben von Fens­tern, der Weg­nah­me von Matrat­zen, Fixie­run­gen oder will­kür­lich gehand­hab­ten Punk­te­sys­te­men berichtet.

Was macht JUMEN?

JUMEN hat sich des­halb des The­mas ange­nom­men und wird in den nächs­ten Mona­ten unter­su­chen, ob und inwie­fern geschlos­se­ne Ein­rich­tun­gen und dort ange­wand­te Maß­nah­men mit den Vor­ga­ben der Grund- und Men­schen­rech­te und ins­be­son­de­re dem Kin­des­wohl ver­ein­bar sind.

Wenn Sie Inter­es­se dar­an haben unser Pro­jekt zu unter­stüt­zen, wer­den Sie För­der­mit­glied! Wir sind dar­über hin­aus für jede klei­ne und gro­ße Spen­de dankbar.