Start­sei­te2026-05-08T14:01:57+02:00

JUMEN e.V.

JUMEN e.V. ist ein gemein­nüt­zi­ger Ver­ein, der sich ins­be­son­de­re mit stra­te­gi­scher Pro­zess­füh­rung für den Schutz der Grund- und Men­schen­rech­te in Deutsch­land ein­setzt. JUMEN geht gegen Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen vor und setzt sich vor natio­na­len und inter­na­tio­na­len Gerich­ten dafür ein, die Aner­ken­nung und prak­ti­sche Umset­zung von Men­schen­rech­ten zu stei­gern. Wir beglei­ten Men­schen in aus­ge­wähl­ten Ein­zel­fäl­len, wir bera­ten Anwält*innen und Bera­tungs­stel­len und erstel­len im Ver­bund mit ande­ren zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen Par­al­lel­be­rich­te an inter­na­tio­na­len Gremien.

JUMEN arbei­tet aktu­ell im Bereich geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt zur stra­te­gi­schen Ver­hin­de­rung von Femi­zi­den. Wir möch­ten mit stra­te­gi­scher Pro­zess­füh­rung die ers­te Kla­ge in Deutsch­land wegen unzu­rei­chen­der Schutz­maß­nah­men in Fäl­len von Femi­zi­den vor Gericht beglei­ten. Ziel ist es, über den Ein­zel­fall hin­aus lang­fris­ti­ge struk­tu­rel­le Ver­bes­se­run­gen beim geschlechts­spe­zi­fi­schen Gewalt­schutz in Deutsch­land und die Ver­hin­de­rung von Femi­zi­den zu bewirken.

Aktu­el­les

06. Juni 2026:

In dem zwei­ten Bei­trag zur neue­ren Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te (EGMR) zu häus­li­cher Gewalt befas­sen wir uns mit dem Urteil N.D. gegen die Schweiz.

Die­ses Urteil unter­mau­ert die Ver­pflich­tung der Mit­glied­staa­ten des Euro­pa­ra­tes, häus­li­che Gewalt vor­zu­beu­gen und zu bekämp­fen. Es ent­hält weg­wei­sen­de Fest­stel­lun­gen zu den staat­li­chen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten zum Schutz von Betrof­fe­nen von geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt.

Zum Bei­trag.

06. Juni 2026:

Der ers­te von drei Bei­trä­gen zur neue­ren Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te (EGMR) zu häus­li­cher Gewalt ist erschienen.

Das Ver­fah­ren Kurt gegen Öster­reich dient JUMEN als Ori­en­tie­rung für das Vor­ha­ben, mit stra­te­gi­scher Pro­zess­füh­rung die ers­te Kla­ge in Deutsch­land wegen unzu­rei­chen­der Schutz­maß­nah­men in Fäl­len von Femi­zi­den vor Gericht zu begleiten.

Zum Bei­trag.

08. März 2026:

Unser neu­es­ter News­let­ter, in dem wir unse­re Spen­den­kam­pa­gne vor­stel­len, wur­de veröffentlicht.

Zum News­let­ter.