Bashar, 14 Jahre, aus Syrien
Fall 02 – Bashar (#eingereist)
Bashar floh mit 14 Jahren aus Syrien und war fast vier Jahre von seinen Eltern und jüngeren Geschwistern getrennt. Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete Deutschland, der Familie Visa zur Familienzusammenführung auszustellen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin erlangte im Januar 2018 Rechtskraft. Die Familie konnte im März 2018 nach Deutschland einreisen. JUMEN begleitete das Verfahren zusammen mit der Kooperationsanwältin Sigrun Krause gegenüber dem Auswärtigen Amt und vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
“Kindeswohl erheblich und akut gefährdet”
Mit 14 Jahren floh Bashar mit seinem Cousin über die Türkei, Griechenland, Serbien, Ungarn, und Österreich. 2015 erreichte er Deutschland. Über seinen Asylantrag wurde erst im Juni 2016 entschieden. Er erhielt den subsidiären Schutz. Direkt im Anschluss versuchte seine Familie einen Termin bei der Auslandsvertretung in Beirut zu bekommen. Doch das Auswärtige Amt reagierte nicht.
Mit Unterstützung von JUMEN wurde 2017 ein Härtefallantrag gestellt, sowie Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht erhoben. Nachdem das VG den Eilantrag noch ablehnte, gab es der Klage im November 2017 statt. Die Richter sahen das Kindeswohl “erheblich und akut gefährdet” und eine zeitnahe Herstellung der Familieneinheit als „zwingend geboten“ an. Nachdem das SPD-geführte Auswärtige Amt zunächst noch Berufung gegen das Urteil einlegte, nahm es diese kurze Zeit später nach Berichten in der Tagesschau und der Süddeutschen Zeitung wieder zurück.
Es war die erste Entscheidung seiner Art zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten. Sie gilt als Präzedenzfall, weil zum ersten Mal die dringende Lage des in Deutschland lebenden Kindes gewichtet und als Härtefall nach §22 Aufenthaltsgesetz anerkannt wurde, statt in erste Linie die Lage der in Syrien wartenden Angehörigen zu beurteilen. Das Gericht stützt sich auf die UN-Kinderrechtskonvention und betrachtete vorwiegend die Situation des in Deutschland lebenden Kindes.
JUMEN begleitete das Verfahren zusammen mit der Rechtsanwältin Sigrun Krause.
Links:
- Pressemitteilung des JUMEN e.V. vom 13. Dezember 2017
- Urteil des VG Berlin vom 7. November 2017 (VG 36 K 92.17 V)
- Anmerkung zum Urteil des VG Berlin, Asylmagazin 3/2018, S. 96
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