5. Okto­ber 2021: JUMEN und das Deut­sche Insti­tut für Men­schen­rech­te ver­öf­fent­li­chen ein Gut­ach­ten zum Recht auf Geburts­re­gis­trie­rung nach Arti­kel 7 UN-KRK und wie die­ses vor Behör­den und Gericht kon­kret durch­ge­setzt wer­den kann. Der von JUMEN erstell­te pro­zess­recht­li­che Teil bie­tet kon­kre­te Hand­lungs­stra­te­gien für Rechtsanwender*innen und Betrof­fe­ne. Hier geht es zum Gut­ach­ten: Ana­ly­se „Papie­re von Anfang an – Das Recht auf eine unver­züg­li­che Gebur­ten­re­gis­trie­rung nach der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on und sei­ne Durchsetzung“