24. August 2022
24. August 2022: JUMEN bezieht Stellung zum Entwurf des BMJ zur Ergänzung der Strafzumessungsgründe in § 46 StGB um „geschlechtsspezifische” sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete” Tatmotive. JUMEN wertet den Vorschlag zwar als notwendigen, jedoch als bei Weitem nicht hinreichenden Schritt. Einem dringend erforderlichen gesamtgesellschaftlichen Konzept, um geschlechtsspezifischer und gegen die sexuelle Orientierung gerichteter Gewalt zu begegnen, wird der Vorschlag nicht gerecht. Die Stellungnahme ist hier als pdf-Dokument abrufbar.