25. September 2024: Gewalthilfegesetz jetzt! – Für ein Menschenrecht von Frauen und TIN*-Personen auf Gewaltfreiheit
Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK), in dem JUMEN Mitglied ist, fordert die Bundesregierung dringend dazu auf, sich für das geplante Gewalthilfegesetz einzusetzen. Geschlechtsspezifische – darunter auch häusliche und sexualisierte – Gewalt stellt eine gravierende Menschenrechtsverletzung dar, welcher täglich hunderte von Betroffenen ausgesetzt sind. Ein wirksamer Gewaltschutz scheitert aktuell an dem Fehlen tausender Frauenhausplätze und an diskriminierenden Zugangsbarrieren. Der im Gewalthilfegesetz vorgesehene Rechtsanspruch auf kosten‑, barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu Schutzunterkünften und Beratungsstellen ist daher dringend erforderlich.