8. Dezember 2022: Wir verhandeln vor dem BVerwG. Der Termin ist öffentlich und findet statt am 8. Dezember 2022, 10:00 Uhr, 1C 56.20 u.a. Eine Anmeldung ist hier möglich.
Es geht um die Frage, ob der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auch möglich ist, wenn die Kinder bereits volljährig geworden sind. Bisher war der Elternnachzug und der Kindernachzug dann ausgeschlossen. Das BVerwG muss die Frage erstmalig für subsidiär Schutzberechtigte beantworten. Zum Fall auf unserer Homepage: „Fall 08 – Walid“