16. Dezem­ber 2022: Stel­lung­nah­me zur Ver­hand­lung am 8. Dezem­ber 2022 beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) zum Fami­li­en­nach­zug zu sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten. Es ging um drei Ver­fah­ren zum Eltern­nach­zug aus Syri­en und einen Kin­der­nach­zug aus Afgha­ni­stan. Im Mit­tel­punkt stand die Fra­ge, was pas­siert, wenn die hier leben­den oder nach­zie­hen­den Kin­der wäh­rend des Asyl- oder des Visum­ver­fah­rens voll­jäh­rig werden.