16. Dezember 2022: Stellungnahme zur Verhandlung am 8. Dezember 2022 beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Es ging um drei Verfahren zum Elternnachzug aus Syrien und einen Kindernachzug aus Afghanistan. Im Mittelpunkt stand die Frage, was passiert, wenn die hier lebenden oder nachziehenden Kinder während des Asyl- oder des Visumverfahrens volljährig werden.
Zur Stellungnahme.